Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Sehr geehrter Kunde
Herzlichen Dank für dein Vertrauen in ARA Tours. Wir freuen uns bereits jetzt, dich bald in Costa Rica begrüssen zu dürfen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind die verbindliche und vertragliche Basis für eine professionelle und vertrauenswürdige Durchführung deiner geplanten Reise.
1. ANMELDUNG & BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) werden dem Kunden zusammen mit dem Angebot vor der Anmeldung/Vertragsabschluss zugestellt.
- Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde ARA Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und akzeptiert damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und die im Angebot aufgeführten Leistungen und Preise vollumfänglich.
- Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, auch per E-Mail, vorgenommen werden.
- Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt ARA Tours den Eingang der Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Angebotes bzw. des Buchungsauftrages dar.
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch ARA Tours rechtskräftig zustande.
- Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ARA Tours vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist ARA Tours die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Zahlung geschehen.
- Der Kunde (Anmelder) hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. BEZAHLUNG UND REISEDOKUMENTE
- Die Bezahlung der Buchung ist nach Erhalt der Rechnung von ARA Tours bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von ARA Tours.
- Kurzfristige Buchungen mit weniger als 45 Tagen Vorlaufzeit werden sofort fällig.
- Im Falle besonderer Zahlungsbedingungen einzelner Leistungsträger wird ggf. eine Anzahlung zu einem früheren Zeitpunkt fällig, die entsprechend informiert und gesondert fakturiert wird. Dieser Betrag wird auf die Gesamtrechnung angerechnet.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ARA Tours nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Punkt 5 zu verlangen.
- ARA Tours stellt dem Kunden allgemeine Informationen zur Reisevorbereitungen online zur Verfügung, der Link dazu wird nach Zahlungseingang per Email verschickt. Die Angaben in diesem Dokument sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise ändern können, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.
- Die spezifischen Reiseunterlagen (inklusive Voucherliste) werden dem Kunden bei Ankunft durch unseren Flughafenreiseleiter überreicht oder, falls kein Flughafentransfer gebucht wurde, ins erste Hotel der Reise geliefert.
3. LEISTUNGEN & LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN
- Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den übermittelten Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
- Alle in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben sind für ARA Tours bindend. ARA Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. LEISTUNGS & PREISÄNDERUNGEN
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ARA Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ARA Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt angeboten.
- ARA Tours kann Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mind. 4 Monate liegen und damit nachweisbar, nach Vertragsabschluss konkret eingetretenen Erhöhungen der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
- Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ARA Tours den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
- Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Zielgebietsagentur über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN
- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei ARA Tours. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
- Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ARA Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. ARA Tours kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
- 1. bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 US$ Bearbeitungsgebühr
- 2. ab dem 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
- 3. ab dem 29. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- 4. ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
- ARA Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ARA Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
- Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, ARA Tours nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von ARA Tours auf der Grundlage vorstehender Pauschalsätze gefordert.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehende Mehrkosten, gehen zu Lasten des Kunden.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
- Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich ARA Tours bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Sofern Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.
7. RÜCKTRITT & KÜNDIGUNG DURCH ARA TOURS
ARA Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- Wenn ARA Tours vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson“.
- Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch ARA Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Trotz einer Kündigung durch ARA Tours besteht trotzdem weiterhin der Anspruch auf den Reisepreis, jedoch unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ARA Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ARA Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. HAFTUNG DER ZIELGEBIETSAGENTUR
- ARA Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für, die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
- ARA Tours haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10. GEWÄHRLEISTUNG
- Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ARA Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ARA Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
- Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
- Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ARA Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ARA Tours abgelehnt wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet ARA Tours den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
- Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ARA Tours nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
- Die Haftung von ARA Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ARA Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- ARA Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. (z.B. optionale Aktivitäten) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als optional gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass eine „ARA Tours Reiseleitung“ an der Veranstaltung teilnimmt.
- Ein Schadensersatzanspruch gegen ARA Tours ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
- Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.
- Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an die Reiseleitung oder das Büro von ARA Tours zu kommunizieren. ARA Tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
- Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.
- Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ARA Tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse des Reisenden sollte die Meldung per E-Mail erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei ARA Tours. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Dies gilt ebenso für gültige Führerscheine. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. SONSTIGES
Körperliche Anforderungen: Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.
16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reisenden und ARA Tours richten sich nach Costaricanischem Recht. Der Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen de Zielgebietsagentur ist San José, Costa Rica. Für Klagen von ARA Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend.
17. ZIELGEBIETSAGENTUR
Die gebuchte Reise wird von ARA Agencia de Viajes Internacional S.A. (kommerzieller Name ARA Tours) veranstaltet:
Post Adresse:
Apdo799-1007
San José, Costa Rica
Besucheradresse:
Frente Universidad La Salle
Sabana Sur
10108 San José, Costa Rica
Letzte Aktualisierung: 21.05.2019